Formales

Allgemeine Geschäftsbedingungen von FlussFloß

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter (i. F. auch Charterer) und dem Vermieter Schmied&Jacobi GbR (i. F. auch FlussFloß) über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen sind vorbehalten. Für die Genauigkeit der an Bord befindlichen Navigationsmittel einschließlich Karten wird keine Gewähr übernommen.

Vertragsabschluss:

Der Chartervertrag kommt zustande durch die Buchung per E-Mail unter Angabe der buchungsrelevanten Daten. Der Mieter bekommt die Charterrechnung inkl. Bankverbindung des Vermieters per E-Mail zugesandt. Erst mit Zahlungseingang der Anzahlung kommt der Vertrag endgültig zustande. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung eines nicht fristgemäßen Zahlungseingangs. Bei der Buchung sind 50 % des Gesamtpreises anzuzahlen. Die Restzahlung von 50 % hat spätestens 6 Wochen vor Charterbeginn unaufgefordert zu erfolgen. Erfolgt diese Zahlung nicht, wird von einer Stornierung ausgegangen und das Boot kann anderweitig vermietet werden.

Wird 6 Wochen bis 10 Tage vor Urlaubsantritt gebucht, muss der Gesamtbetrag sofort überwiesen werden, damit die Buchung erfolgen kann. Alle Kunden, die 9 Tage oder kürzer vor Urlaubsantritt buchen, müssen den vollen Betrag vor Ort bezahlen.

Rücktritt des Charterers:

Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Schiffsreise ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurückzutreten. Er ist im Fall eines Rücktritts verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:

  • Eintreffen der Rücktrittserklärung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Bootsreise:
    50 % des Mietpreises = Anzahlungsbetrag.
  • Eintreffen der Rücktrittserklärung weniger als 6 Wochen vor Beginn der Bootsreise:
    100% des Mietpreises.

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen, einfach zu buchen z. B. bei der ERV unter www.reiseversicherung.de.

Pflichten der FlussFloß Vermietung

FlussFloß verpflichtet sich, das Schiff zum vereinbarten Termin in betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen. Sofern das Schiff nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann, ist der Charterer berechtigt, den Mietzins um den Anteil der verlorenen Zeit zu mindern. Sollte ein anderes Hausboot von FlussFloß verfügbar sein, muss FlussFloß dieses Boot als Ersatz anbieten.

Sollte FlussFloß infolge eines während einer vorangegangen Vercharterung entstandenen Schadens, infolge Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks o. ä. oder infolge anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist FlussFloß berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Rücktrittsfall wird der bereits geleistete Mietzins zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FlussFloß.

Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, in dem er schriftlich auf dem Mietvertrag bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind und er die Funktionsweise sämtlicher technischer Elemente verstanden hat.

Vorhandene technische Mängel an Schiff bzw. Ausrüstung berechtigen den Charter nicht, den Mietzins zu mindern, es sei denn, der Mangel war FlussFloß bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Falls Teile der Ausrüstung während der vorangegangenen Vercharterung beschädigt oder verloren wurden, ohne dass sofortiger Ersatz möglich ist, kann der Charterer nur dann eine Minderung geltend machen, wenn das Schiff in seiner Fahrtüchtigkeit dadurch beeinträchtigt ist.

Versicherung:

  • Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.): Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Privat-Haftplicht-Versicherung besteht. Der Charterer ist verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Charterers oder seiner Versicherung).
  • Kaskoversicherung (Schäden am Charterboot): Das Charterschiff ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 1.000,-  Euro. Die Kaution beträgt 250,- Euro. Verursacht der Charterer einen Schaden, der die Kaution übersteigt, haftet er für den Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, also bis zu 1.000,- Euro. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z. B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe.

Die von FlussFloß abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen, nicht für Schäden an mitgebrachten Gegenständen und nicht für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.

Pflichten des Charterers:

Das Mindestalter eines Charterers beträgt 21 Jahre, Schiffsführer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. FlussFloß behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Schiff zu verweigern für den Fall, dass der Charterer nicht die vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Hausbootes besitzt. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar.

Der Charterer haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch Für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Charterer darf andere Schiffe nur im Notfall abschleppen und bergen sowie sich selbst schleppen lassen. Nachtfahrten bedürfen aus versicherungstechnischen Gründen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter und sind auch dann nur mit Fahrtlicht erlaubt. Das Schiff darf auch nicht zur Ausübung von Gewerben wie Handel oder Transport oder zum gewerbsmäßigen Fischfang eingesetzt werden.

Auch eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer:

  • Grundberührungen sofort an FlussFloß zu melden,
  • bei Meldung von schlechten Wetterverhältnissen nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.

Treten während des Charterns Schäden an Schiff oder Ausrüstung auf, so hat der Charterer sofort FlussFloß telefonisch zu informieren, um die Reparatur abzustimmen. Alle Schäden sowie Aufwendungen für abhandengekommene Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer. In diesen Fällen ist FlussFloß berechtigt, bei Rückgabe des Schiffs die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.

Weitergehende Ersatzansprüche von FlussFloß werden dadurch nicht ausgeschlossen, z. B. wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind. Kann der Charterer infolge einer Havarie während der Mietzeit keinen Gebrauch von dem Schiff machen, so hat er keinen Anspruch auf Minderung des Mietzinses, wenn er die Havarie selbst zu vertreten hat. Ist der Mieter selbst für die Havarie verantwortlich, hat er überdies für diejenige Zeit, in der das Schiff festliegt, sowie für die Zeit, die die Mietdauer überschreitet, Ersatz an FlussFloß zu leisten wie im Fall einer verspäteten Rückgabe des Schiffes.

Ist der Charterer Beteiligter eines Unfalls, jedoch nicht der Verursacher, so hat er seine Schadensersatzansprüche an den Unfallverursacher, nicht aber an FlussFloß zu richten. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

Zusatzausstattungen, die bestellt werden, erheben keinen Rechtsanspruch auf vollständige Bereitstellung. Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Schiffs nicht behindern, muss der Charterer telefonisch FlussFloß benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden bis zu 48 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für den nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

Der Charterer hat Reparaturen am Boot zu dulden, welche FlussFloß durchführen muss, um Störungen insbesondere des Motors zu beheben und um eine gefahrlose Weiterfahrt zu ermöglichen. Er hat dazu, sofern von FlussFloß gefordert, einen Liegeplatz anzufahren. Ein Anspruch auf Minderung des Mietpreises besteht dadurch nicht. Sollten Reparaturen von Fremdfirmen ausgeführt werden müssen, so ist diesen das Betreten des Bootes zu ermöglichen. FlussFloß trägt in solchen Fällen die Kosten, die durch Liegeplatzgebühren in fremden Häfen/Marinas entstehen.

Rückgabe des Schiffes:

Die Rückgabe des Schiffes erfolgt im Übernahmezustand verbindlich zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der folgenden Übergabe nicht gewährleistet werden kann. Bei verspäteter Rückgabe berechnet FlussFloß 25,- Euro pro angefangener Stunde.

Bei der Rückgabe nimmt FlussFloß eine Überprüfung des Schiffes und seiner Einrichtung vor. Schiffszustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt. Dadurch ist FlussFloß nicht von der Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen, die auf nicht protokollierte Schäden oder Verluste zurückgehen. Der Beweis für das Vorliegen nicht protokollierter Schäden oder Verluste obliegt FlussFloß.

FlussFloß ist berechtigt, den festgestellten Schaden oder einen dem Verlust entsprechenden Betrag von der Kaution einzubehalten. Im Fall nicht sofort kalkulierbarer Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden.

Fahrtüchtigkeit des Schiffs / Mängel unterwegs:

Der Austritt des Kühlwassers ist ständig zu kontrollieren. Schäden, die durch das Trockenlaufen des Motors entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Im Fall einer Störung hat der Mieter die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Charterschiffes und der Geräte genau zu befolgen. Nach sofortiger Meldung an FlussFloß werden notwendige Reparaturen durch FlussFloß veranlasst.

FlussFloß akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (z.B. Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.). Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch eine Störung bzw. durch einen Schaden für mindestens 12 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 12 Stunden ab Eingang der Meldung bei FlussFloß begründen keinen Schadenersatzanspruch, es sei denn, FlussFloß trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Störungen an Kühlschrank oder anderen Geräten sowie an Beleuchtung, Türgriffen und Schlössern etc. werden nicht als Störung angesehen, die das Schiff unbenutzbar machen. Diese Störungen begründen daher weder Anspruch auf Schadensersatz noch berechtigen sie zu einer Minderung.

Einsätze zur Entstörung, die wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und/oder Ausstattung erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird ortsübliche Vergütung berechnet und der entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

Haustiere:

Für Schäden oder starke Verschmutzung, die Haustiere am Boot oder an der Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.

Parkplätze:

Genügend Parkplätze sind in Storkow am Hafen vorhanden.

Shuttle-Service:

Nach telefonischer Vereinbarung ist ein Shuttle-Service von Königswusterhausen oder Friedersdorf möglich.

Mietpreis:

Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Schiff mit Ausstattungen je nach Modell. Das Schiff wird mit ausreichend Treibstoff und Gasvorrat übergeben, der Verbrauch wird bei Fahrtende gesondert abgerechnet (bitte erkundigen Sie sich bei uns nach den aktuellen Benzin- und Gaspreisen). Handtücher und Schlafsäcke sind mitzubringen (3-4 Schlafplätze, Boot für 8 Personen zugelassen).

Hier finden Sie eine komplette Übersicht unserer Standards und Extras an Bord.

Führerschein:

Unsere Hausboote sind führerscheinfrei. Es besteht Fahrverbot auf Elbe und Oder.

Endreinigung:

Der Preis für die Endreinigung beträgt 10,- Euro und kann bei extremer Verschmutzung erhöht werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von FlussFloß. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichem Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.

Datenschutz:

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt und dienen zur Abwicklung und Information der Kundenanfragen. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

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